im Sommer grillen: Tipps, um Unfälle zu vermeiden
Längere Tage und sommerliche Temperaturen – viele Familien lockt das schöne Wetter jetzt an den Grill. Obwohl jeder zu wissen scheint, wie gegrillt wird, gibt es jedes Jahr mehr als 4.000 Grillunfälle. Häufig sind Brandbeschleuniger wie Spiritus die Ursache.
Gerade für Kinder, die in der Nähe des Grills spielen, ist die Gefahr groß. “Kinder sind aufgrund ihrer Körpergröße besonders gefährdet. 50 Prozent und mehr verbrannte Körperoberfläche sind bei Grillunfällen keine Seltenheit”, sagt Prof. Dr. med. Henrik Menke, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin (e.V.).
Tipps zum sicheren Grillen:
• Grill kippsicher und windgeschützt aufstellen
• Niemals flüssige Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin verwenden – weder zum
Anzünden noch zum Nachschütten – Explosionsgefahr!
• Feste, geprüfte Grillanzünder aus dem Fachhandel verwenden
• Grill stets beaufsichtigen
• Kinder nicht in die Nähe des Grills lassen – Sicherheitsabstand von 2 bis 3 Metern!
• Grill nicht von Kindern bedienen oder anzünden lassen
• Kübel mit Sand, Feuerlöscher oder Löschdecke zum Löschen des Grillfeuers bereithalten
• Brennendes Fett niemals mit Wasser, sondern durch Abdecken löschen
• Nach dem Grillen das Grillgerät weiter beaufsichtigen, bis die Glut vollständig auskühlt ist
• Nicht in geschlossenen Räumen grillen und den Grill niemals zum Auskühlen
• ins Haus stellen – Vergiftungsgefahr!
• Heiße Grillglut nach dem Grillen am Strand nie im Sand vergraben – die Kohle bleibt noch
tagelang glühend heiß – Kinder ziehen sich immer wieder schwere Verbrennungen zu, weil sie
in die Glut hineinkrabbeln/-treten oder -fallen
• Einmalgrills am Strand mit Wasser löschen und abkühlen – auch den Sand unter dem Grill!
Die Feuerwehr bzw. den Rettungsdienst ggf. an der Straße erwarten und zum Einsatzort lotsen. Hierdurch kann unter Umständen wertvolle Zeit für die Einleitung der Menschenrettung oder einer Brandbekämpfung gewonnen werden. In großen Wohnhäusern muss z.B. ansonsten erst aufwendig die richtige Wohnung gefunden werden. Bei einem Verkehrsunfall auf einer abgelegenen Straße finden die Feuerwehr oder der Rettungsdienst ohne eine Einweisung eventuell erst nach längerer Zeit die Einsatzstelle.
Einen schönen Sommer wünscht Ihnen
die Freiwillige Feuerwehr Hackenheim
Für ein sicheres und schönes Silvester!
HÄNDE WEG VON ILLEGALEM FEUERWERK!
Mit Chinaböllern, Knallfröschen und Silvesterraketen wird traditionell und fröhlich das neue Jahr begrüßt.
Aber: Feuerwerkskörper enthalten Explosivstoffe und können beim falschen Umgang damit auch mehr oder minder gefährliche Wirkungen entfalten. Bitte Feuerwerkskörper nur am 31. Dezember und 1. Januar verwenden und nur solche, die von der Bundesanstalt für Materialforschung zugelassen sind.
Es empfiehlt sich, die Gebrauchsanweisung des jeweiligen Feuerwerkskörpers vor dem Zünden zu lesen und diese auch zu beachten. Bitte stets einen Sicherheitsabstand zum gezündeten Feuerwerkskörper einhalten! Kleinstfeuerwerke der so genannten Kategorie 1 (Tischfeuerwerke, Partyknaller, bengalisches Feuer oder Goldregen) können zwar auch von Kindern ab 12 Jahren abgebrannt werden; dies sollte jedoch stets unter Aufsicht einer erwachsenen Person geschehen.
Feuerwerke der Kategorie 2, also Chinaböller, Knallfrösche, Kanonenschläge, Raketen oder Feuertöpfe nie in geschlossenen Räumen zünden! Diese Feuerwerke dürfen zudem nur von Personen ab 18 Jahren in Brand gesetzt werden.
Bitte Fenster und Dachfenster schließen, damit abstürzende Raketen oder Leuchtkugeln nicht in die Wohnung gelangen können. Personen unter 18 Jahren dürfen und alkoholisierte Personen sollten keine Feuerwerkskörper der Kategorie 2 entzünden. Ersteren fehlt ausreichend Erfahrung, zweiteren die Reaktionsfähigkeit. Leere Sektflaschen können, sofern schwer genug, als sichere Startrampe für Raketen Verwendung finden. Zusätzliche Standsicherheit der Vorrichtung kann durch Eingraben der Flasche oder durch die zusätzliche Verwendung eines Getränkekastens erzielt werden. Raketen bitte nur senkrecht starten!
Raketen nie gegen Hindernisse wie Dachvorsprünge oder Bäume richten! Wer Feuerwerkskörper selbst herstellt, mehrere zu einem Bündel vereint oder die Zündschnur verkürzt, gefährdet sich und Andere!
Feuerwerkskörper, die ihren „Dienst versagt“ haben, sollten auf keinen Fall ein zweites Mal gezündet werden,
Gezündete Knallkörper nie auf Menschen oder Tiere werfen! Auch das Abwerfen gezündeter Feuerwerksartikel aus dem Fenster oder vom Balkon kann Menschen gefährden.
Finger weg von Billig-Böllern ohne Zulassung! Diese haben oft eine höhere Explosionswirkung als geprüfte Knaller und überschreiten häufig den Schallpegel von 120 Dezibel, bei dem die Schmerzgrenze liegt. Achtet auf genügend Abstand zu Tieren und schützt Eure eigenen, so gut es geht.
Und nach dem Knallen: Räumt Euren Müll bitte selbst weg
Ihre Feuerwehr Hackenheim
Hinweis zur Abbrandgenehmigung: Der Verbrennungsvorgang ist ständig von mindestens einer mit geeignetem Gerät ausgestatteten über 18 Jahre alten Person zu beaufsichtigen. Feuer und Glut müssen vor dem Verlassen der Verbrennungsstelle gelöscht werden oder erloschen sein. Die Verbrennungsrückstände sind unverzüglich in den Boden einzuarbeiten. So schreibt es die Landesverordnung vor !